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   BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B   

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BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B (https://dejure.org/2010,42430)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B (https://dejure.org/2010,42430)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - B 13 R 21/10 B (https://dejure.org/2010,42430)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    8 Soweit die Klägerin den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§§ 62, 128 Abs. 2 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sieht, liegt ein solcher Verfahrensmangel insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 9; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - juris RdNr 5).

    Denn hierfür genügt nicht, dass das Gericht aus dem vorgelegten Beweismaterial andere Schlüsse als die Klägerin gezogen hat (vgl Senatsbeschluss vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B).

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    8 Soweit die Klägerin den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§§ 62, 128 Abs. 2 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sieht, liegt ein solcher Verfahrensmangel insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 9; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    Darüber hinaus ist für den Erfolg einer entsprechenden Rüge Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1; Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    Andernfalls liefe diese für die Sachaufklärungsrüge (§ 103 SGG) normierte Beschränkung im Ergebnis leer (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 7).
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    12 Soweit die Klägerin vorträgt, der Grundsatz des rechtlichen Gehörs sei auch dadurch verletzt worden, dass sie keine Möglichkeit gehabt habe, zu den "überraschenden Schlussfolgerungen" des LSG vor der Entscheidung Stellung zu nehmen, gibt es im Übrigen keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B; Senatsbeschluss vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B, alle zitiert nach juris).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    Darüber hinaus ist für den Erfolg einer entsprechenden Rüge Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1; Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22).
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    8 Soweit die Klägerin den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§§ 62, 128 Abs. 2 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sieht, liegt ein solcher Verfahrensmangel insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 9; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    12 Soweit die Klägerin vorträgt, der Grundsatz des rechtlichen Gehörs sei auch dadurch verletzt worden, dass sie keine Möglichkeit gehabt habe, zu den "überraschenden Schlussfolgerungen" des LSG vor der Entscheidung Stellung zu nehmen, gibt es im Übrigen keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B; Senatsbeschluss vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B, alle zitiert nach juris).
  • BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    12 Soweit die Klägerin vorträgt, der Grundsatz des rechtlichen Gehörs sei auch dadurch verletzt worden, dass sie keine Möglichkeit gehabt habe, zu den "überraschenden Schlussfolgerungen" des LSG vor der Entscheidung Stellung zu nehmen, gibt es im Übrigen keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B; Senatsbeschluss vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B, alle zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    8 Soweit die Klägerin den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§§ 62, 128 Abs. 2 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sieht, liegt ein solcher Verfahrensmangel insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 9; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
  • BSG, 15.01.2015 - B 5 R 318/14 B

    Klärungsbedarf für eine Rechtsfrage

    Für die Annahme einer Überraschungsentscheidung genügt es nicht, dass das Gericht einem Gutachten gefolgt ist oder aus ihm andere Schlüsse als die Beteiligten gezogen hat (vgl BSG Beschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 12; vom 20.5.2010 - B 13 R 21/10 B - BeckRS 2010, 70104 RdNr 11).
  • BSG, 22.04.2013 - B 5 R 482/12 B
    Für die Annahme einer Überraschungsentscheidung genügt es indes nicht, dass das Berufungsgericht aus den vorliegenden ärztlichen Äußerungen andere Schlüsse als die Klägerin gezogen hat (vgl BSG Beschlüsse vom 20.5.2010 - B 13 R 21/10 B - BeckRS 2010, 70104 RdNr 11 und vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 12).
  • BSG, 06.01.2012 - B 13 R 387/11 B
    Für die Annahme einer Überraschungsentscheidung genügt es nicht, dass das Gericht aus den vorliegenden Gutachten andere Schlüsse als der Kläger gezogen hat (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 12; vom 20.5.2010 - B 13 R 21/10 B - BeckRS 2010, 70104 RdNr 11).
  • BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    Für die Annahme einer Überraschungsentscheidung genügt es nicht, wenn das Gericht aus dem vorliegenden Gutachten andere Schlüsse als die Klägerin gezogen hat (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 12; vom 20.5.2010 - B 13 R 21/10 B - BeckRS 2010, 70104 RdNr 11).
  • BSG, 27.07.2010 - B 13 R 145/10 B
    Für die Annahme einer Überraschungsentscheidung genügt es nicht, dass das Gericht aus den vorliegenden Gutachten andere Schlüsse als der Kläger gezogen hat (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 12; vom 20.5.2010 - B 13 R 21/10 B - BeckRS 2010, 70104 RdNr 11).
  • BSG, 21.12.2011 - B 13 R 350/11 B
    Für die Annahme einer Überraschungsentscheidung genügt es nicht, dass das Gericht aus den vorliegenden aktenkundigen Unterlagen andere bzw weitere Schlüsse als der Kläger gezogen hat (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 12; vom 20.5.2010 - B 13 R 21/10 B - BeckRS 2010, 70104 RdNr 11).
  • BSG, 27.10.2011 - B 5 R 274/11 B
    Für die Annahme einer Überraschungsentscheidung genügt es jedoch nicht, dass das Gericht die Beweise anders als der Kläger gewürdigt hat (vgl BSG Beschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 12 und vom 20.5.2010 - B 13 R 21/10 B - BeckRS 2010, 70104 RdNr 11) und die Beteiligten hierzu keine Stellung nehmen konnten.
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